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   OVG Saarland, 12.06.2015 - 1 B 105/15.NC   

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https://dejure.org/2015,14739
OVG Saarland, 12.06.2015 - 1 B 105/15.NC (https://dejure.org/2015,14739)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12.06.2015 - 1 B 105/15.NC (https://dejure.org/2015,14739)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12. Juni 2015 - 1 B 105/15.NC (https://dejure.org/2015,14739)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewerbung um einen Studienplatz im Studiengang Humanmedizin im vierten Fachsemester außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VergabeVO SL § 20a S. 1
    Bewerbung um einen Studienplatz im Studiengang Humanmedizin im vierten Fachsemester außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Saarland, 29.02.2012 - 2 B 440/11

    Hochschulzulassung - Erfordernis eines innerkapazitären Zulassungsantrags als

    Auszug aus OVG Saarland, 12.06.2015 - 1 B 105/15
    Die Sache ist in entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 1 Nr. 2 VwGO(u.a. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.2.2012 - 2 B 440/11.NC -, juris Rdnrn. 13 f. m.w.N.) unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen.

    Soweit Satz 2 der Vorschrift zusätzlich das Erfordernis eines Antrags auf innerkapazitäre Zulassung in dem betreffenden Studiengang formuliert, hat der früher zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts bereits durch Beschluss vom 29.2.2012(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.2.2012 - 2 B 440/11.NC -, juris Rdnrn. 16 ff.) entschieden, dass alles dafür spricht, dass diese Anforderung nicht mit höherrangigem Recht zu vereinbaren ist.

    Zur Vermeidung nachteiliger Folgen für den Antragsteller ist die Zurückverweisung der Sache gerechtfertigt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom29.2.2012, a.a.O., Rdnr. 26).

  • OVG Saarland, 01.06.2015 - 1 B 85/15

    Außerkapazitäre Zulassungsbewerbung im Studiengang Humanmedizin; hier:

    Auszug aus OVG Saarland, 12.06.2015 - 1 B 105/15
    Die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen außerhalb zentraler Verfahren ist in der Vergabeverordnung Saarland geregelt, deren Vorschriften, wie erst kürzlich(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.6.2015 - 1 B 85/15.NC -) im Einzelnen aufgezeigt, auch für die Zulassung zu einem höheren Fachsemester des Studiengangs Medizin gelten.
  • OVG Saarland, 07.01.2019 - 1 B 316/18

    Wahrung der Antragsfrist bei Anträgen auf Zulassung außerhalb der festgesetzten

    Das Beschwerdevorbringen im Schriftsatz vom 26.11.2018 gibt Veranlassung, die Sache - wie beantragt - in entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 1 Nr. 2 VwGO(OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 12.6.2015 - 1 B 105/15.NC -, vom 29.2.2012 - 2 B 440/11.NC -, und vom 10.1.2008 - 3 B 488/07 -, jew. juris) unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen.

    Inwieweit die Sachlage sich von derjenigen in Fällen der Vorlage von Anrechnungsbescheiden(hierzu: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.6.2015, a.a.O.) unterscheiden soll, ist weder aufgezeigt noch erkennbar.

    Das Vorliegen dieses Nachweises ist unabdingbare Voraussetzung für eine Berücksichtigung der Bewerbung im Rahmen einer etwaigen Vergabe zusätzlicher Studienplätze durch gerichtliche Entscheidung oder Vergleich.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.6.2015, a.a.O., Rdnr. 9) Damit besteht entgegen der Argumentation der Antragsgegnerin keine Gefahr, dass ein Studienplatz zunächst an einen Bewerber ohne Hochschulzugangsberechtigung vergeben wird und sich dies erst bei Aufnahme des Studiums herausstellt.

  • VG Schleswig, 10.05.2017 - 9 C 7/17

    Anforderungen an die Form und Frist von außerkapazitären Zulassungsanträgen

    Dies liegt im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes bei der Ausgestaltung der Vergabeverfahren (vgl. zu alledem VGH Mannheim, U. v. 29.10.2009 - 9 S 1611/09 -, juris Rn. 60 ff.; OVG Hamburg, B. v. 23.01.2012 - 3 Bs 224/11 -, juris Rn. 35; auch VGH Kassel U v. 16.09.2014 - 10 C 1528/13.N - und OVG Münster B. v. 24.02.2017 - 13 C 6/17 - a.A. offenbar OVG Saarlouis, B. v. 12.06.2015 - 1 B 105/15.NC -, alle juris).
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